Hallo liebe Abteilungsmitglieder,
ohne entsprechende Bescheinigungen zur Vergünstigung des ASV Mitgliedsbeitrags, wird im neuen Jahr der volle Beitrag berechnet.
Neue Beitragsordnung ab 01.01.2025:
Mitglieder die eine Beitragsermäßigung als Rentner, Schüler und Studenten ab 18 Jahren, Auszubildende oder Sozialhilfeempfänger in Anspruch nehmen wollen, müssen der Geschäftsstelle bis 31. Dezember 2024 eine entsprechende Bescheinigung vorlegen und somit eine Ermäßigung beantragen.
Die Bescheinigungen könnt Ihr gerne beim Trainer abgeben, auf dem Postweg zur Geschäftsstelle schicken, scannen und als Mail oder per WhatsApp an mich senden, ich werde sie dann zur GS weiterleiten.
Vereins Abmeldungen müssen zum Jahresende, bis zum 31.12.2024 auf der Geschäftsstelle eingereicht werden. Auch hier wird eine Abmeldung per Mail akzeptiert.
Bitte denkt dran, ansonsten wird der Beitrag für 2025 fällig.
Lieben Gruß
Andre Vogel